1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 19.07.2024 -
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 2.000 € festgesetzt.
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