Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 8.750,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, C, CE, C1, C1E, L und T.
Nachdem ein anlässlich einer polizeilichen Verkehrskontrolle am 8. Dezember 2019 gegen 14:00 Uhr beim Antragsteller durchgeführter Urintest positiv auf Tetrahydrocannabinol (THC) und Metamphetamin verlaufen war, enthielt die um 15:34 Uhr entnommene Blutprobe nach dem rechtsmedizinischen Gutachten des Universitätsklinikums Bonn vom 16. Januar 2020 1,1 ng/ml THC, ca. 0,3 ng/ml Hydroxy-THC (11-OH-THC) und 7,0 ng/ml THC-Carbonsäure (THC-COOH). Der Antragsteller räumte gegenüber der Polizei ein, gegen 19:00 Uhr ein Bier und gegen 23:30 Uhr einen halben Joint konsumiert zu haben.
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