Anwaltsgebühren

Autor: Pesl

Im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung werden die Anwaltskosten erstattet und üblicherweise mit einer Pauschale von 10 % der gezahlten Entschädigung bemessen. Das gilt auch dann, wenn die Regulierung von Deutschland aus erfolgt.

Im gerichtlichen Verfahren werden die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ersetzt. Jede Prozesshandlung bzw. Einzelleistung wird gesondert verzeichnet und die unterliegende Partie im Rahmen der Kostenentscheidung des Gerichts zum Kostenersatz verurteilt.