Anwaltsgebühren

Autor: Wyttenbach

Unterschieden wird zwischen Anwaltsgebühren, die im gerichtlichen Verfahren anfallen, sowie den außergerichtlichen. Hier werden nur die außergerichtlichen Gebühren berücksichtigt. Wegen der Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren, siehe Teil 9/3.

Im Verhältnis zwischen dem Anwalt und seinem Klienten gilt der Grundsatz der freien Honorarvereinbarung. In der Regel wird ein Stundensatz vereinbart, der sich nach der Schwierigkeit der Aufgabe, der Dringlichkeit der Ausführung, der Ausbildung und dem Können des Anwalts, dem Maß der übertragenen Verantwortung sowie den vom Beauftragenden zu tragenden Risiken richtet. Die Stundensätze belaufen sich üblicherweise auf 250 SF und mehr.