Anwaltsgebühren

Autor: Göppl

Es steht dem Geschädigten frei, zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegen die mazedonische Haftpflichtversicherung einen Anwalt zu beauftragen. Wobei dies schon aus Praktikabilitätsgründen sinnvoll erscheint. Eine Erstattung der außergerichtlich anfallenden Gebühren erfolgt in der Regel nur dann, wenn die Vertretung durch einen Anwalt wegen der besonderen Schwierigkeit des Falls (vor allem bei Personenschäden) erforderlich war. Die Höhe der Anwaltskosten bemisst sich nach dem Streitwert sowie der Rechtsanwaltstarifordnung, wobei bei ausländischen Mandanten meist höhere als die dort genannten Honorare zugrundegelegt werden.