Autor: Göppl |
Es steht dem Geschädigten frei, zur Geltendmachung seiner Ansprüche gegen die moldawische Haftpflichtversicherung einen Anwalt zu beauftragen. Wobei dies schon aus Praktikabilitätsgründen sinnvoll erscheint. Eine Erstattung der außergerichtlich angefallenen Gebühren erfolgt nicht. In Prozess hat die unterlegene Partei die Kosten der Obsiegenden zu erstatten. Die Höhe der Anwaltskosten bemisst sich nach dem Streitwert sowie dem Arbeitsaufwand. Eine
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