Auf die Revision der Klägerin und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels sowie der Revision der Beklagten wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 16. August 2023 aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Beklagten und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels sowie der Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 15. Februar 2022 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, 11.692,52 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. Mai 2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 26 % und die Beklagte zu 74 % zu tragen.
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