Die Revision des Klägers gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Lübeck vom 16. September 2021 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Kläger macht gegen die Beklagten Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall am 15. August 2018 auf dem Parkplatz eines Baumarkts geltend. Die durch markierte Parkbuchten gekennzeichneten Parkflächen des Parkplatzes waren durch sich teilweise kreuzende, durch ihre Pflasterung nicht von den Parkbuchten abgehobene Fahrspuren erschlossen. Eine Beschilderung zur Regelung der Vorfahrt oder Fahrbahnmarkierungen (mit Ausnahme der Markierungen der Parkbuchten) existierten nicht.
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