Autor: Stephan Schröder |
Fast jedes gebrauchte Fahrzeug weist kleinere oder größere Vorschäden auf, die durch normalen Gebrauch oder durch einen Unfall entstanden sein können. Der
Erhebt nach einem Verkehrsunfall der Versicherer des Schädigers den Einwand, das Fahrzeug des Geschädigten habe schon einen Vorschaden gehabt, trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Entstehung und den Umfang seines Sachschadens den Geschädigten. Die Instanzgerichte stellen teilweise sehr strenge Anforderungen an die Substantiierung des Vorbringens zum Vorschaden und den zur Reparatur getroffenen Maßnahmen. Rechtlich werden sich die Fragen stellen, inwieweit diese Anforderungen der Zivilprozessordnung gerecht werden und mit der neueren Rechtsprechung des BGH vereinbar sind, ob das Verschweigen von Vorschäden einen Anspruchsausschluss nach Treu und Glauben rechtfertigen kann und wann bei Vorschäden ein Abzug "neu für alt" in Betracht kommt.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|