OLG Brandenburg - Urteil vom 16.05.2024
12 U 139/23
Normen:
BGB § 630a; BGB § 280; BGB § 823; BGB § 253;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 26.07.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 305/20

Arzthaftungsrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung durch Falschversorgung von Verletzungen aus einem Verkehrsunfall auf Basis einer Fehldiagnose

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.05.2024 - Aktenzeichen 12 U 139/23

DRsp Nr. 2024/13597

Arzthaftungsrechtlicher Anspruch auf Schmerzensgeld wegen einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung durch Falschversorgung von Verletzungen aus einem Verkehrsunfall auf Basis einer Fehldiagnose

1. Ein zulässig gestellter Fetstellungsantrag ist auch begründet,, wenn neben den sachlich-rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs wie hier ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut des Geschädigten gegeben ist, der zu den für die Zukunft befürchteten Schäden führen kann. 2. Das Schmerzensgeld wurde auf 12.000 Euro festgesetzt, da der Arm der Klägerin bereits vor dem Behandlungsfehler schhwerstgeschädigt war und lediglich die kosmetische Beeinträchtigung durch den Verlust des Armes statt eines funktionslosen relevant war.

Tenor

1. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.07.2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az. 14 O 305/20, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.12.2020 zu zahlen.

2.