OLG Köln - Urteil vom 17.01.2006
9 U 60/05
Normen:
AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 ; ZPO § 531 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 531
zfs 2006, 634
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 10.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 215/04

Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe von Zeugen trotz eindeutiger Anfrage - Zulassung neuen Vorbringens bei fehlender Nachlässigkeit

OLG Köln, Urteil vom 17.01.2006 - Aktenzeichen 9 U 60/05

DRsp Nr. 2006/21075

Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers bei Nichtangabe von Zeugen trotz eindeutiger Anfrage - Zulassung neuen Vorbringens bei fehlender Nachlässigkeit

»1. Wenn der VN auf die eindeutigen Fragen nach Zeugen für das Abstellen des Fahrzeugs und nach Umständen des Diebstahls in der Schadensanzeige eine vorhandene Zeugin nicht benennt, liegt eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit vor.2. Zu den Voraussetzungen der Zulassung neuen Vorbringens nach § 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO

Normenkette:

AKB § 7 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 5 Nr. 4 ; VVG § 6 Abs. 3 ; ZPO § 531 ;

Gründe:

I. Die Parteien streiten über Entschädigungsansprüche des Klägers auf Grund einer bei der Beklagten abgeschlossenen Versicherung wegen einer behaupteten Entwendung des Porsche 964, 3,6 Turbo (rotes Händler-Kennzeichen ####) vom 4./5.2.2004.