I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 StVG " zu einer Geldbuße von 280 Euro verurteilt und ihm gemäß § 25 StVG für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen. Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Aufhebung des Fahrverbots erstrebt wird, rügt Verletzung formellen und materiellen Rechts.
II. Die wirksam auf den Rechtfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde hat (vorläufigen) Erfolg. Sie führt auf die Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteil und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.
Der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils hält der Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht Stand.
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