I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß §
II. Die wirksam auf den Rechtfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde hat (vorläufigen) Erfolg. Sie führt auf die Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteil und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.
Der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils hält der Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht Stand.
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