OLG Köln - Beschluss vom 16.11.2007
83 Ss-OWi 82/07
Normen:
StVG § 24a § 25 ;
Fundstellen:
DAR 2008, 158
Vorinstanzen:
AG Wipperfürth, vom 08.06.2007

Aufklärungspflicht des Tatrichters bei drohendem Arbeitsplatzverlust infolge Fahrverbots

OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2007 - Aktenzeichen 83 Ss-OWi 82/07

DRsp Nr. 2008/6249

Aufklärungspflicht des Tatrichters bei drohendem Arbeitsplatzverlust infolge Fahrverbots

»Zweifelt der Tatrichter am Wahrheitsgehalt einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Betroffenen, wonach die Anordnung eines Fahrverbots zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führt, muss er diesen vor einer Entscheidung über die Anordnung des Fahrverbots durch Nachfrage beim Arbeitgeber nachgehen; er darf dem Betroffenen keine weitergehende Darlegungs- und Beweislast auferlegen.«

Normenkette:

StVG § 24a § 25 ;

Gründe:

I. Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 StVG " zu einer Geldbuße von 280 Euro verurteilt und ihm gemäß § 25 StVG für die Dauer von einem Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen. Die auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Aufhebung des Fahrverbots erstrebt wird, rügt Verletzung formellen und materiellen Rechts.

II. Die wirksam auf den Rechtfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde hat (vorläufigen) Erfolg. Sie führt auf die Sachrüge zur Aufhebung des angefochtenen Urteil und Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.

Der Rechtsfolgenausspruch des angefochtenen Urteils hält der Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht Stand.