BGH - Urteil vom 16.12.1963
III ZR 219/62
Normen:
BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen:
VRS 26, 321
Vorinstanzen:
OLG Oldenburg,

Aufnahme eines Verletzten in die 2. Pflegeklasse

BGH, Urteil vom 16.12.1963 - Aktenzeichen III ZR 219/62

DRsp Nr. 1994/6182

Aufnahme eines Verletzten in die 2. Pflegeklasse

Die Aufnahme eines Verletzten in die 2. Pflegeklasse eines Krankenhauses ist nicht zu beanstanden, wenn sie unter Berücksichtigung der schweren Verletzungen und der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Verletzten zur Wiederherstellung der Gesundheit sachgemäß und geboten ist.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 ;

Hinweise: