BGH - Urteil vom 17.09.1962
III ZR 212/61
Normen:
BGB § 254 § 249 ; VVG § 67 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VersR 1962, 1103
Vorinstanzen:
OLG Bamberg,

Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner Eigenschaft als Versicherer gemacht hat, als Eigenschaden

BGH, Urteil vom 17.09.1962 - Aktenzeichen III ZR 212/61

DRsp Nr. 1994/6272

Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner Eigenschaft als Versicherer gemacht hat, als Eigenschaden

Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner Eigenschaft als Versicherer gemacht hat, um die Höhe der dem Versicherungsnehmer zu erstattenden Reparaturkosten festzustellen (hier: Sachverständigenkosten),stellen einen Eigenschaden des Versicherers dar, der durch die Prämienzahlungen abgegolten wird. Derartige Kosten können demgemäß nicht gegen den Schädiger geltend gemacht werden.

Normenkette:

BGB § 254 § 249 ; VVG § 67 Abs. 1 ;

Tatbestand: