OLG Karlsruhe - Urteil vom 29.11.2022
12 U 305/21
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2023, 365
NJW-RR 2023, 180
VersR 2023, 99
r+s 2023, 68
Vorinstanzen:
LG Mosbach, vom 09.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 40/20

Auskunft über Beitragserhöhungen zu einer privaten Kranken- und PflegeversicherungAuskunftsanspruch nach Treu und GlaubenKein weitergehender Auskunftsanspruch über den Inhalt von bekannten und vorliegenden Beilagen zu PrämienanpassungenUnzulässigkeit einer Stufenklage

OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2022 - Aktenzeichen 12 U 305/21

DRsp Nr. 2022/17749

Auskunft über Beitragserhöhungen zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben Kein weitergehender Auskunftsanspruch über den Inhalt von bekannten und vorliegenden Beilagen zu Prämienanpassungen Unzulässigkeit einer Stufenklage

1. Aus § 242 BGB folgt ein Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers über zurückliegende Beitragsanpassungen und die ihm hierzu übermittelten Unterlagen, soweit ihm die entsprechenden Nachträge und Unterlagen nicht mehr vorliegen.2. Ein weitergehender Auskunftsanspruch über den Inhalt von ihm bekannten und vorliegenden Beilagen zu den Prämienanpassungen (Begründungen und Informationsblätter) folgt auch nicht aus der DSGVO.3. Eine Stufenklage, mit welcher der Auskunftsantrag verbunden wird mit Anträgen auf Feststellung der Unwirksamkeit noch zu benennender und Rückzahlung eines noch zu beziffernden Betrages ist unzulässig. Der Auskunftsantrag bleibt aber als solcher zulässig.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 09.09.2021, Az. 7 O 40/20, abgeändert:

a) b) 2. 3. 4. 5.