OLG Karlsruhe - Urteil vom 17.12.2024
12 U 183/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 2; BGB § 242; DSGVO Art. 15 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Mosbach, vom 27.09.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 15/23

Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über zurückliegende Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2024 - Aktenzeichen 12 U 183/23

DRsp Nr. 2025/3410

Auskunftsanspruch eines Versicherungsnehmers über zurückliegende Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung

1. Zu den Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs über zurückliegende Beitragsanpassungen in der Privaten Krankenversicherung. 2. Auf Grund von Art. 15 DSGVO kann ein Versicherungsnehmer verlangen, dass ihm Informationen über Zeitpunkt und Höhe stattgefundener Beitragsanpassung, über stattgefundene Tarifwechsel sowie stattgefundene Tarifbeendigungen zur Verfügung gestellt werden. 3. Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils über den Auskunftsanspruch.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 27.09.2023, Az. 7 O 15/23, wird bezüglich des Berufungshauptantrags zu Ziffer 4 zurückgewiesen.

2. Auf den in der Berufung unter Ziffer 5 gestellten Hilfsantrag wird die Beklagte verurteilt, dem Kläger eine Kopie der personenbezogenen Daten zum Beitragsverlauf des Versicherungsvertrages mit der Versicherungsnummer ...5 mit Ausnahme des Pflegepflichtversicherungstarifs in den Jahren 2014, 2015 und 2016 zur Verfügung zu stellen, aus der folgende Informationen zu entnehmen sind:

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Zeitpunkt und Höhe des Alt- und Neubeitrages für jede stattgefundene Beitragsanpassung gemäß § 203 Abs. 2 VVG

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Zeitpunkt erfolgter Tarifwechsel unter Angabe des Herkunfts- und Zieltarifs

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