Soweit die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt.
Der Bescheid des Landratsamts X vom 25.10.2019 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums X vom 06.05.2020 werden aufgehoben, soweit dort Kosten festgesetzt sind, die den Betrag von 488,02 EUR übersteigen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Kläger 9/10, der Beklagte 1/10.
Der Kläger wendet sich gegen einen Kostenbescheid im Zusammenhang mit der Überwachung der von ihm betriebenen Fahrschule.
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