LAG Düsseldorf, vom 26.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Sa 505/20
ArbG Düsseldorf, vom 18.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 6412/19
Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsErmittlung des Rechtsnormcharakters einer tariflichen ProtokollnotizEchte und unechte Rückwirkung von RechtsnormenZulässigkeit einer Tarifnorm mit unechter Rückwirkung
BAG, Urteil vom 30.11.2022 - Aktenzeichen 5 AZR 27/22
DRsp Nr. 2023/2890
Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsErmittlung des Rechtsnormcharakters einer tariflichen ProtokollnotizEchte und unechte Rückwirkung von RechtsnormenZulässigkeit einer Tarifnorm mit unechter Rückwirkung
Orientierungssatz:Nach der Protokollnotiz zur Tarifvereinbarung vom 23. November 2017 zwischen der TUIfly GmbH und der Vereinigung Cockpit e. V. vom 5. März 2021 entfallen die Ansprüche auf Vergütung für nicht abgerufene Standby-Dienste und auf Gewährung einer zusätzlichen Gehaltssteigerung wegen Unterschreitung der Flottengröße nach dem Manteltarifvertrag Nr. 4 für das Cockpitpersonal der TUIfly GmbH vom 28. September 2016. Die Protokollnotiz vom 5. März 2021 verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Rn. 41 ff.).
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