1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 15.02.2023 -
2. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
5. Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten Leistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|