OLG Braunschweig - Urteil vom 12.02.2025
11 U 11/23
Normen:
VVG § 186 S. 1, 2;
Vorinstanzen:
LG Braunschweig, vom 15.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 2256/22

Ausreichende Belehrung über die einzuhaltenden Fristen i.R.e. Anspruchs auf Leistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag

OLG Braunschweig, Urteil vom 12.02.2025 - Aktenzeichen 11 U 11/23

DRsp Nr. 2025/2332

Ausreichende Belehrung über die einzuhaltenden Fristen i.R.e. Anspruchs auf Leistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag

Eine ausreichende Belehrung gem. § 186 Satz 1 VVG über die einzuhaltenden Fristen erfordert keinen zusätzlichen Hinweis darauf, dass der Versicherte seinen Anspruch bei Fristversäumung verliert.

Tenor

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 15.02.2023 - 7 O 2256/22 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2. Die Anschlussberufung wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.

4. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

5. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

VVG § 186 S. 1, 2;

Gründe

I.

Der Kläger begehrt von der Beklagten Leistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag.