Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein - 2. Zivilkammer - vom 5. September 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die bei der B. Krankenversicherung AG (nachfolgend: B. ) versicherte Klägerin unterschrieb am 20. Februar 2018 in ihrem Laden am XXX den als "Honorarvereinbarung" überschriebenen Auftrag an den Beklagten,
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