Das Verfahren wird ausgesetzt.
II.Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden nach Artikel 267 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der
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