BayObLG - Beschluß vom 15.12.1981 (1 ObOWi 501/81) - DRsp Nr. 1994/7446
BayObLG, Beschluß vom 15.12.1981 - Aktenzeichen 1 ObOWi 501/81
DRsp Nr. 1994/7446
Daß der Verteidiger nicht über die an den Betroffenen bewirkte, die Rechtmitteleinlegungsfrist in Lauf setzende Zustellung unterrichtet wurde, rechtfertigt grundsätzlich keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erledigung des Rechtsmittels.