BayObLG - Beschluß vom 16.12.1988 (2 ObOWi 283/88) - DRsp Nr. 1998/9873
BayObLG, Beschluß vom 16.12.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 283/88
DRsp Nr. 1998/9873
Will der Tatrichter trotz Vorliegen eines Regelfalles nach § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG von der Verhängung des Fahrverbots absehen, weil das Fahrverbot voraussichtlich zum Verlust des Arbeitsplatzes führen würde, muß er im Urteil darlegen, ob der Betroffene seinen Arbeitsplatz nicht auf andere Weise (z.B. Ableistung des Fahrverbots im Urlaub) erhalten kann.