BayObLG - Beschluß vom 19.12.1988
2 ObOWi 281/88
Normen:
StVO § 5 ;
Fundstellen:
DAR 1989, 361 (Bär)

BayObLG - Beschluß vom 19.12.1988 (2 ObOWi 281/88) - DRsp Nr. 1998/9876

BayObLG, Beschluß vom 19.12.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 281/88

DRsp Nr. 1998/9876

Für denjenigen, der hinter einem eine Firmenaufschrift tragenden Lkw einer an dieser Straße links gelegenen Grundstückszufahrt dieser Firma fährt und weiß, daß deren Fahrzeuge öfters am Fahrbahnrand gegenüber dem Grundstück stehenbleiben, besteht keine das Überholen verbietende unklare Verkehrslage (§ 5 Abs. 3 StVO), wenn der Lkw ohne Fahrtrichtungsanzeiger in Höhe der Grundstückszufahrt an den rechten Fahrbahnrand herangefahren und fast bis zum Stillstand abgebremst wird.

Normenkette:

StVO § 5 ;
Fundstellen
DAR 1989, 361 (Bär)