BayObLG - Beschluß vom 20.12.1973 (1 St 653/73 OWi) - DRsp Nr. 1994/7595
BayObLG, Beschluß vom 20.12.1973 - Aktenzeichen 1 St 653/73 OWi
DRsp Nr. 1994/7595
Der Kraftfahrzeugführer muß bei ordnungsgemäßer Wartung des Fahrzeugs nicht ohne besonderen Anlaß außerhalb der vorgeschriebenen Inspektionsstermine den Stand der Bremsflüssigkeit überprüfen.