BayObLG - Beschluß vom 20.12.1988 (2 ObOWi 361/88) - DRsp Nr. 1998/9877
BayObLG, Beschluß vom 20.12.1988 - Aktenzeichen 2 ObOWi 361/88
DRsp Nr. 1998/9877
Wird trotz einer einschlägigen Vorahndung das Vorliegen der Verhängung eines Fahrverbots nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG verneint, ist es rechtsfehlerhaft, bei der Bußgeldbemessung "erst einmal" zu prüfen, ob nicht durch eine erheblich verschärfte Geldbuße in hinreichendem Maße verkehrserzieherisch auf den Betroffenen eingewirkt werden kann.