BayObLG - Beschluß vom 28.11.1978
1 ObOWi 637/78
Normen:
OWiG § 77 ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2;
Fundstellen:
VRS 57, 28

BayObLG - Beschluß vom 28.11.1978 (1 ObOWi 637/78) - DRsp Nr. 1994/7536

BayObLG, Beschluß vom 28.11.1978 - Aktenzeichen 1 ObOWi 637/78

DRsp Nr. 1994/7536

Ein auf die Vernehmung eines im Ausland wohnenden Entlastungszeugen gerichteter Beweisantrag darf nicht mit der Begründung abgelehnt werden, ein an den Aufenthaltsstaat zu richtendes Vernehmungsersuchen würde erfahrungsgemäß so viel Zeit in Anspruch nehmen, daß bis zu seiner Erledigung die Verfolgung der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Ordnungswidrigkeit verjähren würde.

Normenkette:

OWiG § 77 ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2;
Fundstellen
VRS 57, 28