BayObLG - Urteil vom 16.12.1988 (RReg 2 St 246/88) - DRsp Nr. 1995/8099
BayObLG, Urteil vom 16.12.1988 - Aktenzeichen RReg 2 St 246/88
DRsp Nr. 1995/8099
»1. Als Rauschtat i.S. von § 323aStGB kann auch ein Vergehen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 Abs. 1StGB in Betracht kommen.2. Ist bei einer Verurteilung wegen Vollrausches die rechtswidrige Tat ein Vergehen der Trunkenheit im Verkehr, so führt es nicht zur Aufhebung des Urteils, daß diesem nicht entnommen werden kann, ob der Tatrichter als Rauschtat § 316 Abs. 1StGB oder § 316 Abs. 2StGB angenommen hat.«