OLG Celle - Urteil vom 07.09.2011
14 U 60/11
Normen:
PflVG § 3 Nr. 3 S. 3 (a.F.);
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 24.02.2011

Begriff der Entscheidung i.S. von § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.

OLG Celle, Urteil vom 07.09.2011 - Aktenzeichen 14 U 60/11

DRsp Nr. 2012/14215

Begriff der Entscheidung i.S. von § 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.

Für eine Entscheidung im Sinne des § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG a.F. genügt eine anspruchsbejahende, für den Geschädigten positive Erklärung des Versicherers, mit der er sich in Schriftform eindeutig und endgültig zu den geltend gemachten Ansprüchen erklärt.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 24. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung wegen der Kosten des Berufungsverfahrens durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

PflVG § 3 Nr. 3 S. 3 (a.F.);

Gründe: