OLG Celle - Beschluss vom 03.12.2008
32 Ss 172/08
Normen:
StGB § 240 Abs. 1;
Fundstellen:
NZV 2009, 199
zfs 2009, 173

Begriff der Gewalt; sogenanntes Herunterbremsen eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs

OLG Celle, Beschluss vom 03.12.2008 - Aktenzeichen 32 Ss 172/08

DRsp Nr. 2009/1642

Begriff der Gewalt; sogenanntes Herunterbremsen eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs

Zu den Anforderungen an das Merkmal "Gewalt" im Sinne von § 240 StGB im Fall des "Herunterbremsens" eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs bei bestehender Ausweichmöglichkeit des Nachfolgenden.

Tenor:

Das Urteil der 12. kleinen Strafkammer des Landgerichts V. vom 25.06.2008 wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts V. zurückverwiesen.

Normenkette:

StGB § 240 Abs. 1;

Gründe:

I.

1. Der Angeklagte war durch das Amtsgericht D. wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 70,- € verurteilt worden. Seine dagegen gerichtete Berufung blieb ohne Erfolg.