BGH - Urteil vom 12.05.1959
VI ZR 40/58
Normen:
StVG §§ 7, 18 ;
Fundstellen:
VersR 1959, 799

Begriff der Unabwendbarkeit

BGH, Urteil vom 12.05.1959 - Aktenzeichen VI ZR 40/58

DRsp Nr. 1994/6465

Begriff der Unabwendbarkeit

1. Der Entlastungsbeweis gemäß § 7 Abs. 2 StVG ist noch nicht geführt, wenn feststeht, daß den Fahrer kein Verschulden trifft, sondern erst dann, wenn auch für einen besonders sorgfältigen und geübten Fahrer bei der gegebenen Sachlage der geschehene Unfall unabwendbar gewesen wäre. 2. Die Unterstellung eines auch nur geringfügig schuldhaften Verhaltens des Kfz-Fahrers, der damit hinter den Möglichkeiten eines besonders tüchtigen und gewissenhaften Fahrers zurückbleibt, schließt die Annahme eines unabwendbaren Zufalls i.S.d. § 7 Abs. 2 StVG aus.

Normenkette:

StVG §§ 7, 18 ;

Hinweise:

So auch BGH v. 13.4.1953, DAR 1953, 113 = VRS 5, 329 = NJW 1954, 185. Zu 2. auch HessVGH. v. 11.2.1965, VRS 29, 392; OLG Stuttgart v. 29.2.1980, VersR 1980, 1079.

Fundstellen
VersR 1959, 799