1. Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird die Kostenentscheidung des Anerkenntnisurteils des Landgerichts Karlsruhe vom 03.11.2011 - 3 O 312/11 - geändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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