BGH - Urteil vom 03.11.1960
III ZR 131/59
Normen:
StVO (a.F.) § 35 ;
Fundstellen:
DAR 1961, 53
MDR 1961, 123
VRS 20, 25
VerkBl 1961, 87
VersR 1961, 42

Begriff des Verlassens eines Fahrzeugs

BGH, Urteil vom 03.11.1960 - Aktenzeichen III ZR 131/59

DRsp Nr. 1994/6384

Begriff des Verlassens eines Fahrzeugs

Für den Tatbestand des "Verlassens" eines Fahrzeuges kommt es nicht allein auf die räumliche Entfernung des Kfz-Führers von seinem Fahrzeug an. Entscheidend ist, ob der Führer sich von dem Fahrzeug, insbesondere von dessen Lenkvorrichtung, in einer Weise entfernt, die ihm die Verhinderung einer unbefugten Benutzung des Fahrzeuges durch sofortiges Eingreifen weiterhin ermöglicht oder nicht.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 35 ;

Hinweise:

Vgl. hierzu auch OLG Hamm v. 21.4.1966, VRS 31, 283 für einen Taxifahrer.

Fundstellen
DAR 1961, 53
MDR 1961, 123
VRS 20, 25
VerkBl 1961, 87
VersR 1961, 42