Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Dezember 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis.
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