I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 07.10.2021 -
II. Die Kosten des Rechtsstreites beider Instanzen trägt der Kläger.
III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Beschluss:
Der Streitwert wird auf 6.743,17 EUR festgesetzt.
I.
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