Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 24.08.2021, Az.
Soweit der Kläger in der Berufungsinstanz die Klage erweitert hat, wird diese abgewiesen.
2.Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Karlsruhe ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
I.
1) a) b) 2) a) b) 3) 4) a) 5)
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|