Beleuchtung

Autor: Stephan Schröder

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Beim Abblenden fiel die Beleuchtungsanlage des Fahrzeugs aus: Der Fahrer ließ dieses ausrollen, kam dabei aber von der Fahrbahn ab und stieß gegen einen Baum. Der anspruchstellende Beifahrer wurde hierdurch verletzt. Es besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Unfall durch das Verschulden des Fahrers verursacht wurde, weil gegen die anerkannte Fahrregel verstoßen wurde, wonach derjenige, der die Sicht auf die Fahrbahn verliert, sofort abbremsen muss (BGH, Urt. v. 25.02.1964 - VI ZR 2/63, VersR 1964, 621).

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Ein Pkw-Fahrer fuhr auf einen am rechten Fahrbahnrand abgestellten, unbeleuchteten Lkw-Anhänger auf, der nur mit Rückstrahlern ausgestattet war, jedoch durch eine in der Nähe stehende Straßenlaterne beleuchtet wurde. - Es besteht ein Anscheinsbeweis für eine Mitverursachung des Unfalls durch den verkehrswidrig unbeleuchteten Lkw-Anhänger (verschmutzte Rückstrahler) mit einer Haftungsverteilung von 1/4 zu 3/4 zu Lasten des auffahrenden Pkw-Fahrers (BGH, Urt. v. 14.07.1961 - VI ZR 239/60, VersR 1961, 860).

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