OLG Bamberg vom 21.12.1971
5 U 126/71
Normen:
BGB §§ 249 ff. ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden B-1/6
NJW 1972, 828

Berechnung des bei Kfz-Totalschaden zu ersetzenden Wiederbeschaffungswertes

OLG Bamberg, vom 21.12.1971 - Aktenzeichen 5 U 126/71

DRsp Nr. 1994/1838

Berechnung des bei Kfz-Totalschaden zu ersetzenden Wiederbeschaffungswertes

Der bei Kfz-Totalschaden zu ersetzende Wiederbeschaffungswert errechnet sich aus dem Zeitwert (Verkaufswert) des zerstörten Wagens vor dem Unfall zuzüglich eines die Händler-Spanne berücksichtigenden, im Durchschnittsfall auf 15 % zu veranschlagenden Zuschlags auf den Zeitwert.

Normenkette:

BGB §§ 249 ff. ;