I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 24.10.2024 wird mit der Maßgabe verworfen, dass
a)der Betroffene des fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 50 km/h (anstatt 55 km/h) schuldig ist,
b)er deswegen zu einer Geldbuße von 320 Euro (anstatt 480 Euro) verurteilt wird und
c)dem Betroffenen für die Dauer von einem Monat verboten wird, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen, wobei das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von 4 Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
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