Auf die Revision der Klägerin wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 17. Mai 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 39.483,26 € festgesetzt.
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