Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29. September 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5.126,34 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages.
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