Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. November 2022 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 16.000 € festgesetzt.
Der Kläger macht Ansprüche auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von zwei Lebensversicherungsverträgen geltend. Er unterhielt bei der Beklagten zwei Kapitallebensversicherungsverträge. Beide Verträge wurden nach dem Policenmodell des §
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