I.
Die Klägerin ist die Rechtsnachfolgerin des im Verlaufe des Rechtsstreits verstorbenen Klägers, ihres Ehemannes.
Dieser hatte im Mai 2003 Klage erhoben auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalles, den er mit dem Beklagten zu 1) erlitten haben wollte.
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