Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 06.07.2021 wird als unbegründet verworfen.
2.Dem Beschwerdeführer werden die Kosten seines Rechtsmittels auferlegt.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen auf dessen wirksamen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid des Polizeipräsidiums Rheinpfalz - Zentrale Bußgeldstelle - vom 04.01.2021 (Az.: ...) wegen vorsätzlichen Überschreitens der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 89 km/h zu einer Geldbuße von 1920,00 Euro verurteilt sowie ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet.
Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner auf die Verletzung materiellen Rechts gestützten Rechtsbeschwerde.
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