Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Streitwert: bis 25.000 €.
I.
Der Kläger erwarb im Dezember 2015 einen Vorführwagen Renault Grand Scénic zum Kaufpreis von 27.060 €. Zur Finanzierung des über eine Anzahlung von 4.200 € hinausgehenden Kaufpreises und der Prämie für eine GAP-Versicherung in Höhe von 1.383 € schlossen die Parteien mit Datum vom 8. Dezember 2015 einen Darlehensvertrag über 24.243 €. Der Darlehensvertrag enthält auf Seite 1 unter anderem folgende Angaben:
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