Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2024 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird unter Änderung der Streitwertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht für beide Rechtszüge auf jeweils 2.500,-- EUR festgesetzt.
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