Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 08.05.2018,
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Dieses Urteil sowie das unter Ziffer 1 bezeichnete Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird zugelassen.
Beschluss
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