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Ein Linksabbieger muss sich vor dem Einordnen sowie nochmals vor dem Abbiegen vergewissern, dass das Abbiegen gefahrlos ist (doppelte Rückschaupflicht). Das hat das OLG Zweibrücken klargestellt und eine Mithaftung eines Traktorfahrers angenommen, der mit einem überholenden Pkw kollidiert war. Die Vorinstanz war wegen eines Überholverbots von einer Alleinhaftung des Pkw-Fahrers ausgegangen.
Das OLG Zweibrücken hat über die Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall zwischen einem nach links auf einen Feldweg abbiegenden Traktorfahrer und einem überholenden Pkw-Fahrer entschieden.
Im Streitfall steuerte der Kläger einen Traktor, der bauartbedingt 40 km/h schnell fährt. Ein entsprechender Aufkleber war links hinten angebracht.
Der Kläger beabsichtigte, nach links in einen Feldweg einzubiegen. Zu diesem Zweck hatte er den Blinker links gesetzt.
Von hinten nahte der Beklagte mit seinem Pkw heran. Auf der Strecke besteht ein Überholverbot mit Ausnahme von Kraftfahrzeugen und Zügen, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen.
Beim Linksabbiegen kollidierte der Traktor mit dem überholenden Pkw, hierbei wurde der Traktor zerstört und der Kläger nicht unerheblich verletzt.
Das LG Landau hat die Verantwortlichkeit für den Unfall allein beim überholenden Pkw-Fahrer gesehen (Urt. v. 28.06.2023 -
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