BGH - Urteil vom 15.11.1971
VIII ZR 62/70
Normen:
BGB § 276 ;
Fundstellen:
DAR 1972, 70
NJW 1972, 150
VRS 42, 85

Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem Warenhaus

BGH, Urteil vom 15.11.1971 - Aktenzeichen VIII ZR 62/70

DRsp Nr. 1994/5726

Bewachungspflicht des Betreibers einer Tiefgarage im Zusammenhang mit einem Warenhaus

Ein Warenhausunternehmen, das in Verbindung mit seinem Kaufhaus im Zentrum einer Großstadt eine Tiefgarage betreibt, ist zu einer ständigen Bewachung der abgestellten Wagen nicht verpflichtet und haftet bei deren Beschädigung nicht, wenn es die parkenden Fahrzeuge im Umfange einer üblichen Geschädigte einen unmittelbaren Anspruch gegen den Versicherer erwarb.

Normenkette:

BGB § 276 ;

Hinweise:

Siehe auch Güllemann, NJW 1972, 889: "Haftung und Versicherungsschutz für Schäden in Parkhäusern."

Fundstellen
DAR 1972, 70
NJW 1972, 150
VRS 42, 85