1. Auf die Revision des Angeklagten K. wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 21. Juli 2023, soweit es ihn betrifft,
a)aufgehoben
aa)mit den Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zum äußeren Tatgeschehen, soweit der Angeklagte in den Fällen III.8. und 9. der Urteilsgründe verurteilt worden ist;
bb)im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen III.10., 12.-16. der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe;
cc) b) aa) bb) a) b)
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